Behandlungsmöglichkeiten

Bei der intrauterinen Insemination (IUI) werden einer Frau zum Zeitpunkt des Eisprungs mit Hilfe eines dünnen Katheters Spermien des eigenen Partners oder Spenderspermien direkt in die Gebärmutter übertragen.

Die In-Vitro-Fertilisation (IVF) ist eine medizinisch unterstützte Methode zur Fortpflanzung, bei welcher die Befruchtung einer Eizelle im Labor vorgenommen wird.

Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) ist eine weitere medizinisch unterstützte Methode zur Fortpflanzung, bei welcher die Befruchtung einer Eizelle im Labor vorgenommen wird.

Kryokonservierung bedeutet das Einfrieren und „Lagern“ von menschlichen Zellen und Gewebe bei tiefen Temperaturen (-196°C), mit Hilfe von flüssigem Stickstoff.

Für Paare, die keine hormonelle Stimulation der Eizellen wünschen, können wir unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen eine IVF-Therapie im natürlichen Zyklus anbieten.

Sind keine Spermien im Ejakulat vorhanden, lassen sich häufig Samenzellen direkt im Hoden oder Nebenhoden finden.
Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung
Ein Kinderwunsch ist mit Kosten verbunden.
Das Ergebnis: unbezahlbar.
Die Aufwände für eine Kinderwunschbehandlung setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Neben den eigentlichen Kosten einer Praxis folgen Aufwände für das Labor, unser Personal sowie die strengen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen.
Wir möchten Sie auf dieser Seite gerne transparent über die relevanten Kosten informieren – und darüber, wie diese übernommen werden können.
Wir unterscheiden nicht zwischen gesetzlich oder privat krankenversichert – bei uns werden alle Patienten gleich gutbehandelt. Der einzige Unterschied liegt bei der Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlung. Dort gibt es je nach Versicherungsstatus Abweichungen.


Kostenübernahme
Generell werden die Kosten der Beratung sowie der vorhergehenden Untersuchung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Versicherung übernommen.
Damit Ihre Kinderwunschbehandlung anteilig übernommen wird, benötigt die Praxis eine spezielle „Kassengenehmigung“ (nach § 121a SGB V), um mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Unsere Praxis erfüllt alle berufsrechtlichen Voraussetzungen, um geeignete Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung durchzuführen. Die Kassengenehmigung nach § 121 a SGB V liegt bisher noch nicht vor. Somit haben wir aktuell nicht die Möglichkeit, unsere Leistungen über Ihre gesetzliche Krankenkasse abzurechnen. Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung werden in diesem Fall komplett privat abgerechnet.
Bitte beachten Sie daher jederzeit, dass Kinderwunschbehandlungen nicht immer automatisch und vollständig übernommen werden. Bitte informieren Sie sich vorher ausführlich bei Ihrer Krankenkasse über den aktuellen Stand der Kostenübernahme.
Kinderwunschbehandlung und Kostenübernahme bei Privatpatienten
Die Kinderwunschbehandlung wird bei den privaten Krankenversicherungen üblicherweise komplett übernommen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kosten von Inseminationsbehandlungen (IUI) und künstlicher Befruchtung (IVF/ICSI) bei Privatpatienten komplett übernommen werden:
- Bei dem Versicherungsnehmer besteht ein Befund, der die Notwendigkeit der Kinderwunschbehandlung erfordert.
- Es besteht für das Paar keine andere Möglichkeit, den Kinderwunsch zu erfüllen.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, übernimmt Ihre private Krankenversicherung in der Regel die erforderlichen Kosten für die Kinderwunschbehandlung (unabhängig vom Versicherungsstatus des Partners).
Folgende Punkte sind abhängig von Ihrer Krankenversicherung:
- Die Zahl der Versuche
- Die Berücksichtigung des Alter der Patientin
- Das Paar muss nicht zwingend verheiratet sein
